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Die Zukunft des Islams in Niedersachsen – Perspektiven eines staatskirchenrechtlichen Vertrages

15. Februar 2007 | Von admin | Kategorien: Frontseite, Nachrichten

… so lautete die Überschrift der Einladung zu einer Podiumsdiskussion am Freitag, dem 09. 02. 2007, ins Künstlerhaus Hannover. Gastgeber war die Fraktion von Bündnis 90/die Grünen des Niedersächsischen Landtages.

Die zentrale Frage der Veranstaltung war die nach den Perspektiven für eine rechtliche Gleichstellung des Islams als Religionsgemeinschaft im Land Niedersachsen. Zu den beiden Diskussionsrunden „Islamischer Religionsunterricht“ und „Staatskirchenvertrag“ waren Vertreter seitens der Muslime und Rechtswissenschaftler eingeladen.

Staatskirchenvertrag

Die Frage nach einem Staatskirchenvertrag für Muslime ist gerade für Niedersachsen interessant und sehr aktuell, da der Modellversuch „Islamischer Religionsunterricht“ (IRU) bereits seit über drei Jahren läuft – für eine feste Etablierung des Religionsunterrichtes für Muslime ist es daher notwendig, gegenseitige Absprachen und Regelungen zur Durchführung des IRU in einem Staatskirchenvertrag festzuhalten.

Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat bzw. seinen Ländern (hier: das Land Niedersachsen) und einer Religionsgemeinschaft. Durch die Trennung von Kirche und Staat braucht es eine Vereinbarung die einerseits der staatlichen Souveränität und andererseits dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht gerecht wird. Rechte, die bereits im Grundgesetz verankert sind, wie z.B. das Recht auf Religionsfreiheit, werden hier noch einmal zusätzlich garantiert. „Ein Staatskirchenvertrag erweitert keine Rechte und schafft auch keine neuen Rechte, er trifft Absprachen und klärt Zuständigkeiten bei spezifischen Themen.“ So die Aussage von Prof. Axel Freiherr von Campenhausen, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD in seinem Beitrag zur Podiumsdiskussion.

Das bedeutet, insbesondere dort wo Staat und Religionsgemeinschaften zusammenarbeiten müssen, werden konkrete Vereinbarungen und Regelungen getroffen und festgehalten.

Modellversuch Islamischer Religionsunterricht

In der ersten Diskussionsrunde über den Verlauf und die bisherigen Ergebnisse des Modellversuches Islamischer Religionsunterrichtes war insbesondere die Darstellung von Frau Heidemarie Ballasch vom Niedersächsischen Kultusministerium spannend. Der IRU, dem ein Curriculum zugrunde liegt, das am Runden Tisch gemeinsam mit Vertretern von Schura, Ditib und dem ZMD erarbeitet wurde, ist bisher als sehr erfolgreich bewertet worden. Die anfangs 8 Schulen wurden auf 21 Schulen in ganz Niedersachsen erweitert.

Zwei Stunden pro Woche erhalten die Schüler islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache. Momentan wird dieser von muttersprachlichen Lehrkräften islamischen Glaubens erteilt, die bereits Erfahrungen im Bereich „Themen der religiösen Landeskunde“ gesammelt haben.

Frau Ballasch, die den Unterricht in allen 21 Schulen besucht und dort hospitiert hat, betonte die große Ernsthaftigkeit, mit der die Schüler den Unterricht verfolgen. „Es gibt keinerlei Disziplinschwierigkeiten in diesem Unterricht. Das finde ich sehr beeindruckend.“ – so Frau Ballasch. „Das soziale Verhalten auf den Schulhöfen hat sich deutlich zum positiven gewendet“, die Schüler befänden sich durch die Erteilung des IRU auf „Augenhöhe mit den anderen Religionen“. Angesichts der Tatsache, dass immer wieder gerade muslimische Schüler mit Migrationshintergrund genannt werden, wenn es um Problemfälle in den Schulen geht, ein wirklich bemerkenswertes Ergebnis! Weitere positive Ergebnisse seien der bessere Kontakt der Eltern mit der Schule und auch die positive Wahrnehmung der Religionslehrer durch die Lehrerschaft, die diese um Rat bitten, bei Fragen den Islam betreffend. Des weiteren wurde festgestellt, dass sich die Sprachkompetenz der Schüler, die Zuhause eher in ihrer Muttersprache kommunizieren, durch die Erteilung des IRU in deutsch erhöht hat. Dies befähigt sie jetzt „das, was sie bewegt und woran sie glauben, ihren Mitschülern erklären und mitteilen zu können.“

Eine Herausforderung insbesondere für die Lehrkräfte ist sicherlich die spezifische islamische Religionsdidaktik, die erst noch entwickelt werden muss. Die Didaktik des christlichen Religionsunterrichtes kann hier kaum Anwendung finden, ist doch die bildliche Darstellung der Propheten bspw. im Islam nicht erlaubt.

Fatma Colak, Religionswissenschaftlerin und wissenschaftliche Begleitung des Modellversuches betonte ebenfalls die Notwendigkeit eines regulären IRU an den Schulen. Sie wies darauf hin, wie wichtig es für die muslimischen Kinder sei, nicht im Sammelbecken Ethikunterricht zu erscheinen, sondern ebenfalls „eigenen“ Religionsunterricht zu erhalten.

Kritisch betrachtete sie die bisherige Auswahl der Lehrkräfte. Vielen Eltern fehlte das (religiöse) Vertrauen zu den Lehrern ihrer Kinder. Sie bekräftigte die Forderung seitens der Schura Niedersachsen danach, den Religionsunterricht nur von Lehrern erteilen zu lassen, die auch die Vollmacht der Religionsgemeinschaften haben – ähnlich der „vocatio“ oder „missio“ der beiden großen Kirchen.

Organisationsstrukturen

Daran schließt sich die zentrale Frage der zweiten Diskussionsrunde an, die Prof. Axel Freiherr von Campenhausen definierte: Wer ist diese Religionsgemeinschaft, die für die Muslime sprechen will ? Ein Staatskirchenvertrag kann mit jeder Religionsgemeinschaft geschlossen werden. Aber wie bzw. worüber definiert sie sich, gibt es Listen der Mitglieder, wie ist sie organisiert, wie kann man nachweisen, wer Mitglied ist? Muslime verstehen sich als Muslime von Geburt an, ohne Taufe oder „Mitgliedsausweis“. Viele Muslime fühlen sich einer Moscheegemeinschaft zugehörig, ohne aber „ordentliches“ Mitglied zu sein. Und eine große Anzahl von Muslimen gehört zu gar keiner Moschee oder keinem Verein, weil es dafür auch keine religiöse Notwendigkeit gibt.

Ein Schritt in die richtige Richtung war daher die Gründung der Schura Niedersachsen im September 2001 als Dachverband der Moscheegemeinden und Vereine in Niedersachsen.

Firouz Vladi, Geschäftsführer und Gründungsmitglied betonte daher auch in seinem Wortbeitrag das Anliegen, mit der Schura-N dem Land Niedersachsen einen kompetenten Ansprechpartner gegenüber zu stellen und weiterhin dem Ziel zu folgen, die Gesamtheit der Muslime in Niedersachsen zu umfassen. Herr Vladi verweist dabei aber auch auf die Freiheit der Muslime, ihre eigene Organisationsstruktur zu entwickeln.

Koordinierungsrat der Muslime

Auch bundesweit gibt es Bewegung, so haben VIKZ, DiTiB, Islamrat und ZMD einen gemeinsamen „Koordinierungsrat der Muslime“ ins Leben gerufen – wie Bekir Alboga, Dialogbeauftragter der DiTiB bekannt gab. Ein hoffnungsvolles Zeichen mit dem langfristigen Ziel, ein Ansprechpartner, ein Vertreter der Muslime bundesweit zu sein.

Die vielen noch offenen Fragen konnten am vergangenen Freitag sicherlich nicht beantwortet werden – dies war auch nicht das Ziel der Veranstaltung. Aber der Dialog auf beiden Seiten ist konstruktiv im Gange und sicherlich können auch die Ergebnisse des Modellversuches Islamischer Religionsunterricht als Antrieb wirken.

[Annett]

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